Aufenthalt auf Kuba

Wer langfristig auf Kuba bleiben will, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Mit oder ohne Aufenthaltserlaubnis (Residencia). Es gibt mehrere Formen der Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzung ist stets der Nachweis einer offiziellen Unterkunft.
In aller Deutlichkeit ein paar Worte vorweg: Ein Leben in Kuba kann man vergessen, wenn man das wenige, dafür nötige Geld nicht zur Verfügung hat oder aus dem Ausland erhält! Selbst wenn es Arbeit auf Kuba gäbe: Welcher Ausländer würde für weniger als 20 EUR pro Monat sein Dasein fristen wollen?



Ohne Residencia als Urlauber

Die maximale Aufenthaltsdauer für Touristen beträgt zwei Monate. Eine Residencia ist nicht erforderlich. Das heisst, man muss alle 2 Monate eine Reise machen, das Land kurz verlassen und dann wieder einreisen. Es gibt Flüge in die Nachbarländer wie Panama, Nicaragua, Venezuela, Mexiko (mehrere Ziele), Dominikanische Republik oder auf die Bahamas. Nachteile:

Die Flüge für die relativ kurzen Entfernungen sind vergleichsweise teuer.
Jedesmal muss man vor der Wiedereinreise eine Touristenkarte kaufen. Diese erhält man in grossen Reisebüros der entsprechenden Länder, bei einigen Fluglinien oder kubanischen Botschaften.

Fazit:

Der Weg mit der geringsten Bürokratie. Die Gesamtkosten belaufen sich auf mindestens ca. 500 EURO.

Als Tourist muss man in Hotels oder zugelassenen Privatunterkünften wohnen (casa particulares). Familienangehörige und Ehepartner können auch bei der Familie wohnen, benötigen aber dann ein sogenanntes A-2 Visum. Visas A-2 gibt es nur für die mit kubanischen Bürgern verheirateten ausländischen Ehepartner und deren Kinder. Touristen müssen mit ihrem Gastgeber zu dessen Immigrationsbehörde gehen, um dort vor Ort das Visum A-2 zu beantragen, das berechtigt, privat dort wohnen zu dürfen.


1. Mit Residencia als Ehepartner

Die Ehe mit einem Kubaner oder einer Kubanerin schafft nicht automatisch die Voraussetzung für ein Bleiberecht auf Kuba. Das Visum A-2 muss bei jeder Einreise erneut beantragt werden.

2. Mit Residencia als Student

Als anerkannter Student an einer Universität oder sonstigen Schule auf Kuba erhält man relativ problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung. Studieren ist übrigens an kein Alter gebunden, und man muss dazu auch nicht an der Universität eingeschrieben sein. Es reicht eine Kunstschule oder eine Tanzschule, meistens wird es jedoch ein Spanischkurs sein. Für Gebühren kann man etwa 200 CUC für einen Kurs von 6 Wochen bis 2 Monate einrechnen, was dann für eine Residencia von 6 Monaten oder einem Jahr ausreichen sollte. Tipp : Eine gute, einfache und preiswerte Lösung, vor allem, wenn man sowieso Spanisch lernen will!

3 Mit Residencia als Handelspartner

Wer als Inhaber oder Repräsentant einer Firma Geschäfte mit Kuba betreibt, kann eine Residencia erhalten. Der kubanische Geschäftspartner kann einem dann ein Visum als »Técnico Extranjero« beantragen, das zunächst zu einem einjährigen Aufenthalt berechtigt. Bei der Verlängerung muss nachgewiesen werden, ob die geplanten Geschäfte auch tatsächlich zustande gekommen sind. Fazit : Zuviel Aufwand, wenn man nur eine Residencia möchte.

4. Mit Residencia als Geschäftsmann auf Kuba

Dafür muss man ein Unternehmen in einer Freihandelszone von Havanna gründen, entsprechende Räume anmieten, Personal einstellen und viele weiterer Auflagen erfüllen, die der kubanische Staat an ein Unternehmerdasein auf Kuba knüpft.

Warnung! Dies ist eine durch und durch ruinöse Angelegenheit (Zwangspersonal, Wuchermieten, unerfüllbare Auflagen etc.), die fast zwangsläufig in der Pleite endet!

5. Dauerufenthaltserlaubnis oder »Residencia permanante«

Die Residencia Permanente ist für 5 maximal Jahre möglich. Zeitweise wird sie überhaupt nicht erteilt werden (aktuellen Stand in der Botschaft erfragen) . Der Weg dazu führt über einen extrem umständlichen, teuren, bürokratischen Vorgang, wobei zum Beispiel persönliche Umstände (etwa Ehe mit Kubaner/in) untersucht werden, Einkommensverhältnisse und viele andere Dinge offen- gelegt werden müssen. Tipp : Nicht empfehlenswert, höchstens in Sonderfällen nach bereits längerem Aufenthalt.

Nachteile jeder Form von Residencia:

Für jede Ausreise aus Kuba braucht man ein Ausreisevisum (»Permiso de Salida«), dessen Bearbeitung 10 Tage bis 2 Wochen dauert. Kosten jeder Ausreise: 25 CUC, zusätzlich zu den Flughafengebühren. Maximale Reisedauer sind 2 Monate. Danach verfällt die Residencia.


Wohnen auf Kuba

Folgende Möglichkeiten gibt es, um auf Kuba zu wohnen – vom Kurzbesuch bis zum Daueraufenthalt:

1. Hotel


Hotelzimmer findet man in Havanna ab ca. 40 bis 50 CUC. Ob man im Voraus bucht (und zahlt) oder sich an Ort und Stelle ein Hotel sucht, macht keinen Preisunterschied aus. Hotels haben Festpreise. Verhandlungsspielraum gibt es nicht. Selbst wenn das Hotel halb leer ist, gehen die Preise nicht runter, da den Angestellten der Grad der Belegung völlig egal ist. Im Gegenteil,
je weniger Gäste, desto weniger Arbeit!

2. Privatzimmer ( casa paricular )


Gegen Zahlung einer Pauschale an den Staat dürfen Kubaner eines oder mehrere Zimmer vermieten. Diese Pauschale liegt je nach Stadtteil zwischen 130 und 380 CUC (wobei nicht unbedingt die beliebtesten Stadtteile am teuersten sind) – und zwar unabhängig davon, ob die Zimmer vermietet sind oder nicht. Solche Privatzimmer findet man in Havanna ab ca. 25 bis 30 CUC am Tag. Wenn man einen Monat oder länger bleiben, kann man saftige Rabatte aushandeln. Man teilt sich also mit dem Vermieter die Wohnung, oft auch das Bad oder die Dusche.

3. Bei kubanischen Freunden


Kubaner können mit einer Lizenz privat Zimmer vermieten. Mit einen bekannten Kubaner (oder eine Kubanerin) macht man dann folgenden Deal: Man zahlt seine Lizenz (130 bis 380 CUC im Monat je nach Stadtteil) und noch etwas obendrauf. Damit hat man für 150 bis 400 CUC ein oder zwei Zimmer in einem Privathaus zur Verfügung. Kleines Problem: Von Zeit zu Zeit gibt es keine neuen Lizenzen. Aber das kann sich ganz schnell wieder ändern. Je nachdem, wie dringend Fidel Castro Geld braucht.

4. Zur Miete bei Fidel


Der kubanische Staat vermietet auch direkt an Ausländer. In vielen verschiedenen Lagen, Grössen und Preisklassen. In Havannas vornehmen Stadtteil Miramar zahlt man für ein Apartment von 40 oder 50 qm eine Monatsmiete von 800 CUC. An der Marina Tarara gibt es Häuser in allen Grössen: Vom Wochenendhäuschen mit 2 Zimmern für 850 CUC im Monat bis zur grossen Villa mit Pool für 300 CUC am Tag.

5. Mit einem Familienvisum


Auch dazu braucht man einen guten Freund oder Bekannten in Havanna. Der muss nämlich so ein Visum beantragen (Kosten: 40 CUC pro Monat), damit Sie bei ihm in der Wohnung wohnen dürfen. Das ganze geht allerdings höchstens 2 Monate lang am Stück und nur viermal im Jahr. Maximal also acht Monate, immer mit Unterbrechungen. Als Wohnsitz für den Antrag auf eine Residencia wird diese Variante allerdings nicht anerkannt.

5. Bei einem kubanischen Ehepartner


Wenn man mit einer Kubanerin bzw. einem Kubaner verheiratet ist, erhält man über das A2-Visum (Kosten: 40 CUC) die Erlaubnis, in der Wohnung Ihres Ehepartners zu wohnen. Bei jeder Einreise muss dieses Visum allerdings neu beantragt werden.



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